Aufnahme

Aufnahme

Grundsätzlich kann jeder Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren  unter Berücksichtigung einiger Vorgaben in der Jugendwohngruppe aufgenommen werden.
Grundsätzlich kann jeder Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren  unter Berücksichtigung einiger Vorgaben in der Jugendwohngruppe aufgenommen werden.

Zielgruppe

In der Jugendwohngruppe können 8 Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut werden. Erfolgt ein Einzug in jungen Jahren, besteht dadurch eine bessere Möglichkeit zur pädagogischen Einflussnahme und somit ist eine geringere Fluktuation zu erwarten.

Die Zusammensetzung in der Gruppe erfolgt koedukativ, wobei das Belegungsverhältnis im Idealfall 3 zu 4 sein sollte.

Schwerwiegende Konflikte/ Krankheiten/ Abhängigkeiten/ Sucht innerhalb der Familie und Defizite in der ganz persönlichen Entwicklung sind die häufigsten Gründe für eine Fremdunterbringung und die damit verbundene Herauslösung aus dem bisherigen Bezugsrahmen der Jugendlichen.

Betreuungszeit

Die Verweildauer, bzw. die Betreuungszeit soll den pädagogischen Zielen in angemessener Form entsprechen. In der Regel werden die Jugendlichen bis zur Vollendung Ihres 18. Lebensjahres in der Wohngruppe bleiben. Sind sie dann noch in Ausbildung, Schule oder Fortbildung ist eine Verlängerung möglich.

Nachbetreuung

Im Bedarfsfall unterstützen wir die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen sowie die zuständigen Behörden bei der Organisation von geeigneten Anschlussmaßnahmen.

Ausschlusskriterien

Leider ist es uns nicht möglich Jugendliche mit ausgeprägter Drogen- und Alkoholabhängigkeit, schwerer körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, Suizidgefährdung und Jugendliche mit einem ausgeprägten psychiatrischen Krankheitsbild in der JWG-Oberottmarshausen aufzunehmen.